Autoscheiben mit
Tönungsfolie oder
anderen Folien/Streifen bekleben |

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Sinn und Zweck
Abgesehen von dem erwünschten Styling bieten Tönungs- und
insbesondere spezielle
Sonnenschutzfolien an Autoscheiben im Innenraum eine im besten Falle um bis zu zwei
Drittel verringerte Strahlungswärme, was natürlich besondern an heissen Sonnentagen
vorteilhaft ins Gewicht fällt, eine nahezu vollständige Absorbtion der auch für
Menschen
nicht ungefährlichen UV-Strahlung, was deshalb vor allem den Insassen, aber auch der
evtl. sehr wertvollen Innenausstattung zugute kommt, einen möglichweise (zusätzlichen)
Splitterschutz bei Bruch, und nicht zuletzt einen nicht zu unterschätzenden Sichtschutz
von aussen nach innen, verbunden mit entsprechend einbruchshemmender Wirkung.
Einzuhaltende Vorschriften usw. befinden sich im Anhang auf dieser Webseite.
Werkzeug-, Teile- und Materialliste
- ausreichend (Tönungs-)Folie
(wichtig für die Verwendung größerer Flächen Tönungs-
folie an Kfz ist auch eine ABG - früher ABE - dafür)
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- Eimer mit Wasserlauge (Gemisch soll aber nur sehr wenig Spülmittel,
praktisch nur zum Wasserenthärten beinhalten)
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- Sprühflasche
(zum gleichmäßigen Auftragen der Flüssigkeit/von Wasser)
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- Rakel (oder ähnliches Hilfmittel mit glatter/fester Kunststoff-
Kante - wie Schnee/Eiskratzer - oder anderes - evtl. Abroller -
zum Glattstreifen der Folie, ohne dass diese reisst)
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- Cutter oder scharfes Messen (zum Zuschneiden der Folie/n)
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- evtl. ein Heissluft-Gebläse, Hand-Fö(h)n müsste genügend Heiz-
kraft besitzen (zum Anpassen der Folie an gewölbte Scheiben)
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- Wenn möglich Glasschaber (notfalls [halbe] Rasierklinge)
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- Evtl. dünne Nadel zum Durchstechen übrigbleibender Bläschen
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- Reinigungsmittel (Schwamm, Tücher, Entfetter/Glasreiniger)
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Anleitung
Entfernen alter Folie/n
Falls sich auf der Scheibe noch alte Folie befindet, sollte man
diese - sofern man sie an
einer Ecke/einem Rand zu fassen kriegt - einfach wieder abziehen können. Bei ganz wi-
derspenstigen kann Anwärmen mit Heissluftgebläse bzw. starkem Handfö(h)n helfen.
Auf Scheiben ohne Heiz- oder Antennendrähten haftengebliebene Folien- und Kleber-
Reste lassen sich zunächst mit (nicht erwärmtem) Wasser etwas einweichen und hinter-
her mit einem speziellen Glasschaber wegschieben/abziehen.
Bei Scheiben mit Heiz- oder Antennendrähten muss man die Altfolie/nteile davor
erst
einge ganze Weile ziemlich stark erwärmen/aufweichen, bis sie endlich mit noch größe-
rer Geduld abgenommen werden können. Dabei sehr darauf achten das man die - oft
selbst nur aufgepressten/angeklebten - Heiz- bzw. Antennendrähte nicht beschädigt!
Anbringen neuer Folie/n
1. Vorbereitung noch nicht passgenau vorgefertiger
(Tönungs-)Folie:
a) Ein ausreichend großes Stück Folie auf die betroffene
Scheibe (nur) auflegen (noch nicht kleben)
b) Nun dieses noch überlappende Stück Folie möglichst genau
auf die Form der Scheibenumrandung
zuschneiden
c) Bei gewölbter Scheibe lässt sich die Folie erst noch mit einem
Heissluftfön an die Scheibenwölbung
anpassen, anderenfalls
müsste das Folienstück stattdessen
zusätzlich in passende
Teilstücke zerlegt werden
d) Das ausgeschnittene Folienstück wieder abnehmen |
Das Anpassen
an die Scheiben-
form kann ggf.
von aussen ge-
schehen, wird
aber von innen
evtl. genauer. |
2. Bei allen Arten von aufzuklebender (Tönungs-)Folie:
a) Die betroffene Scheibe fettfrei reinigen und
gut mit der vorbereiteten dünnen Lauge
besprühen
b) Jetzt erst die Folie(nschutzschicht) abziehen und die
Klebeseite ebenfalls gut mit der
Wasserlösung besprühen
c) Schließlich dieses fertige Folienstück mit der
besprühten Seite auf die betreffende
Scheibe kleben
d) Bei Bedarf kann das Folienstück jetzt mit wenig Druck noch ein
klein wenig verschoben werden, damit sie auch
perfekt abdeckt |
Die Folie
muss
vorschriftsgemäß
an der Scheiben-
Innenseite aufge-
klebt werden; falls
landesabhängig
nicht vorgeschrie-
ben v.a. dann,
wenn sie mehrere Jahre halten soll
und/oder die Um-
gebungsbedingun-
gen arg schwan-
ken können oder
sich auf der be-
teffenden Schei-
be Scheibenwi-
scher befinden. |
3. a) Mit dem Rakel vorsichtig die dabei fast immer
hinter der Folie
entstandenen Wasser- und Luftblasen
ausstreifen; die Bewegungs-
richtung muss dabei immer von innen nach
aussen gehen.
ACHTUNG: Die Folie kann noch verrutschen
und/oder reissen!
b) Übrigbleibende (Kleinst-)Bläschen beseitigt man durch Hinein-
stechen mit einer Nadel und Ausdrücken mit
saugfähigem Tuch
c) Jetzt vielleicht - meistens an den Ecken - wieder überstehende
Folie genau auf Rand nachschneiden. |
Die fertig verarbeitete Folie 3-4 Wochen
bei möglichst nicht wechselnden Umgebungs-
bedingungen ruhen und aushärten lassen. Danach erst haftet sie ordentlich und kann
normal abgewaschen werden. |
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Hier sind einige zu beachtende Bestimmungen
bzw.
TÜV-Auflagen für das
Anbringen einer Folie an der Windschutzscheibe
(mit Maßen und Skizzen).
Hochglänzende Folien wie z.B. Chromfolie ist aufgrund der Reflexionen
im Straßenverkehr unseres Wissens an Autoscheiben nicht zugelassen.
Hier finden Sie für
BRD weitere detaillierte Erläuterungen des TÜV nord
über Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen.
Und da haben wir noch eine ausführliche
KBA-Info auf der Basis der EU-
Vorschriften ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, §§ 35b,
40 abgelegt.
Auf der Windschutzscheibe sind demnach (mit ganz wenigen Ausnahmen)
praktisch so gut wie gar keine größeren Aufkleber (ist aber länderunterschied-
lich, z.B. in Österreich ggf. anders geregelt) und insbesondere keine zusätzli-
chen Tönungsfolien erlaubt. In der BRD dürfen auch (Werbe-)Aufkleber und/
oder Sonnenschutzfolien unseres Wissens auf der Frontscheibe maximal
0,1m² der Gesamtfläche und insgesamt höchstens ein Viertel der Scheiben-
fläche bedecken (in Österreich sind diese überhaupt nicht zulässig), sofern
die Scheibenfassung noch frei und ausserdem freie Sicht gewährleistet ist.
Für die hinteren Heckscheiben sind aufgeklebte Folien mit mindestens
der aus oben genannten Bestimmungen ersichtlichen Lichtdurchlässigkeit
zulässig, wenn sie sich nicht auf der Scheibenhalterung befinden, nicht mit
der Scheibeneinfassung und/oder Gummidichtung verbunden sind, das amt-
liche Prüfzeichen (Wellen) auf der Scheibe noch gut lesbar ist, und die Folie
nur an für die Sicht des/der Fzg-Führers/in unbedeutender Stelle sowie auf
der Innenseite von Fahrzeugscheiben haftet.
An den vorderen Seitenscheiben darf insgesamt nur ein Viertel der Fläche
mit mindestens 75% lichtdurchlässigen Folien beschichtet werden, und da-
von maximal 0,1 m² im sichtrelevanten Bereich des/der Fahrers/Fahrerin. |
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