Einbau
von
Gewindefahrwerk und Tieferlegungsfedern
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| Anleitung für die Vorderachse 1. Selbstverständlich sind vorher stets die Handbremse anzuziehen und ein
Gang einzulegen,
jedoch das Kfz noch nicht aufzubocken!
2. Begonnen wird
a) an der Achswelle mit dem Entsplinten und Abschrauben der
Kronenmutter
b) sowie dem Loslösen der Radschrauben
3. Erst jetzt wird das Fahrzeug aufgebockt und das Rad abgenommen.
4. Zum Ausbauen folgen:
a) Abziehen der elektrischen Leitung und Abschrauben des ABS-Sensors
einschließlich Halterung
b) Abbau des Bremssattels (Vorsicht! Den Bremsschlauch dabei nicht
entfernen! Sollte es doch
passieren, das Bremssystem unbedingt wieder
entlüften!) und Anbinden/Aufhängen desselben
mit Schnur oder Draht
c) Spurstangengelenk demontieren und herausdrücken
d) Sicherungssplint aus der Querlenker-Führung entnehmen, die dortige
Kronenmutter öffnen,
und das Führungsgelenk herausdrücken
e) Gelenkwelle manuell oder mit einem Abzieher aus der Vorderradnabe
schieben
f) Herausrutschen des Federbeins durch Sichern/Abstützen verhindern
g) Danach kann bei gleichzeitigem Drücken gegen die
Stoßdämpfer-Kolbenstange der Federbein-
Dom losgeschraubt und das Federbein nach
unten herausgenommen werden
5. Sollen auch kürzere bzw. sog. Tieferlegungsfedern eingebaut werden, ist jetzt die Feder
auszutau-
schen (Der Vorgang kann im unteren Abschnitt dieser Kurzanleitung nachgelesen werden.), an-
sonsten geht es weiter mit
6. Zum Einbauen folgen:
a) Anschrauben des ABS-Sensors am (neuen) Gewindefederbein mit 8 Nm
Drehmoment
b) Danach Gewindefederbein von unten her wieder hineinschieben und bei
wiederum gleichzeiti-
gem Dagegenhalten an der
Stoßdämpfer-Kolbenstange, die obere Befestigungsmutter zusam-
men mit der Anschlagscheibe auf/einlegen und
gleich mit 55 Nm anziehen
c) Nun sollte man noch die Gelenkwellenverzahnung reinigen und wieder
ölen.
d) Gelenkwelle in die Vorderradnabe hineinstecken und eine neue
Kronenmutter draufschrauben
e) Das Führungsgelenk ebenso mit neuer Kronenmutter bei 70 Nm am
Achschenkel anschrauben
und ggf. noch solange weiterdrehen, bis sich
der Sicherungssplint wieder durchstecken und
umlegen lässt
f) Das Spurstangelenk wird ebenfalls neuer, aber selbstsichernder
Mutter bei 60 Nm angezogen
g) Das Anschrauben des Bremssattels am Gewindefederbein erfolgt nun mit
95 Nm
h) Und schließlich ist die lose elektrische Leitung wieder mit dem
bereits angebauten ABS-Sensor
zu verbinden.
7. Darauf wird auch das Rad wieder montiert; und endlich darf man das Fahrzeug wieder
herablassen.
8. Schließlich ist noch
a) die Kronenmutter an der Gelenkwelle zunächst mit 130 Nm
festzudrehen, danach wieder auf-
und jetzt aber nur noch mit 20 Nm anzuschrauben
sowie um 80° weiterzudrehen
b) wie auch ein (neuer) Sicherungssplint draufzustecken und umzubiegen.
9. Nach Bedarf den eingelegten Gang wieder herausnehmen und die Handbremse wieder lösen.
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ACHTUNG
Allgemeines
- Tieferlegungsfedern und Gewindefahrwerke sind immer nach der
gültigen Werksvorschrift des Fahrzeughalters einzubauen. Deshalb wird Nichtfachkundigen
empfohlen, das in einer Fachwerkstatt oder durch einen authorisierten Händler
durchführen zu lassen.
- Die im normalerweise beiliegenden Teilegutachten aufgeführten
Hinweise und Auflagen
sind unter allen Umständen einzuhalten.
- Bei unsachgemäßem Einbau oder Änderungen bzw. bei unsachgemäßer
Verwendung
der betreffenden Komponenten erlöschen nämlich in der Regel die Garantie- und Ge-
währleistungspflichten des Produzenten, der/des Produkthafter/s und der/des Lieferers.
Vor dem
Einbau von Gewindefahrwerken
müssen in jedes Gewindefederbein erst noch in einer Fachwerkstatt
ein neues Radlager und die richtige Vorderradnabe eingepresst werden!
Nach dem Einbau von Tieferlegungsfedern
- muss die Federkennzeichnung auch von außen gut lesbar sein.
- muss das Fahrzeug neu vermessen werden, d.h. Spur und Sturz sind neu
einstellen.
- muss eine ausreichende Federvorspannung vorhanden sein, d.h. die völlig
entlasteten
Federn müssen oben und unten im Federteller geführt sein. Fallen sie aus den
Federtel-
lern heraus, sind unbedingt Stoßdämpfer mit kürzeren Kolbenstangen einzusetzen.
Darüberhinaus
ist zu beachten,
- dass die angegebenen Tieferlegungsangaben meistens Circa-Angaben sind
und sich
auf Neufahrzeuge mit Serienfahrwerken, aber nicht auf Fahrzeuge mit Sportfahrwerken
oder Gasdruckstoßdämpfern (mit diesen darf die Tieferlegung bis zu 20 mm kleiner sein)
beziehen. Die im solchen Gutachten angegebenen Tieferlegungsraten sind überdies
meistens Richtwerte, von denen bei verschiedenen Ausstattungsvarianten und Fahrzeug-
toleranzen bis zu 30mm abgewichen werden kann. Ausserdem können die Tieferlegungs-
raten bei (betagteren) Fahrzeugen mit hoher Kilometerleitung durch sogenannte Setzver-
luste der Serienfedern geringer ausfallen.
- bei Fahrzeugen mit langen End-Anschlaggummis (z.B. einige VW- und
Opel Modelle)
solche Anschlaggummis auf der Vorderachse entsprechend den Vorgaben im Teilegut-
achten gekürzt werden müssen, um einen noch ausreichenden Restfederweg und die
geplante Tieferlegungsrate zu erreichen. ACHTUNG! Dabei dürfen die Gummipuffer
nie ganz entfernt werden, weil sonst die Stoßdämpfer zerstört werden und
möglicher-
weise gleichzeitig die Produkt-Garantie und/oder sogar die des Fahrzeugs erlischt.
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TIPP
Anzugsdrehmomente (für n e u e Schrauben/Muttern): |
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ABS-Sensor-Befestigungsschraube am
(Gewinde-) Federbein: |
8 Nm |
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Bremssattel am (Gewinde-) Federbein: |
95 Nm |
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Kronenmutter am Achsschenkel-Führungsgelenk: |
70 Nm (und weiterdrehen, bis
der Splint wieder reinpasst) |
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Kronenmutter der Gelenkwelle: |
Erst mit 130 Nm anziehen, danach wieder lösen,
dann endgültig mit 20 Nm anschrauben (und um
80° weiderdrehen) und soweit, dass der Splint
wieder reinpasst |
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Selbstsichernde Mutter des Spurstangengelenks: |
60 Nm |
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Stoßdämpfer- bzw. (Gewinde-) Federbein-
Befestigungsmutter oben: |
55 Nm (und weiterdrehen, bis der Splint wieder
reinpasst) evtl. 70 Nm bei "alter" Schraube |
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Befestigungsschraube am oberen Teller: |
20 Nm (und um 90° weiterdrehen) |
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RECHT |
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Im Erlass des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, 190500/8-II/B/5/00 vom
03.08.2000 wird für Deutschland bestimmt, daß die Bodenfreiheit eines am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmenden Kfz/Pkw mindestens noch 11 cm betragen muss.
Das bedeutet, dass nach der durchgeführten Tieferlegung eines Kfz/Pkw noch eine Schwelle
mit einer Höhe von 11 cm und einer Breite von 80 cm mit dem mit Fahrer besetzten Fahrzeug
mittig berührungslos überfahren werden können muss, wobei Karosserie/Spoiler-Teile aus
elastischem Material unberücksichtigt bleiben.
Für diese Teile (z.B. Gummilippen) gilt nur eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm. |
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