TÜV-Auflagen

Folgender Text ist nicht rechtlich bindend, es wurden lediglich Sammlungen im Internet und in der StVZO durchgenommen. 
Einige Textpassagen wurden in Absprache mit dem TÜV Bayern besprochen.
Geht am besten aufs Land zum TÜV, die schauen nicht so genau ;-)
Ein bestimmtes, leider momentan unbekanntes Gesetz sagt:
Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!
Wenn ihr auch noch ein Thema habt, das euch interessiert, mailt uns einfach. webmaster@tuning-lobby.de

Allgemein:
Es darf alles am Fahrzeug umgebaut bzw. abgebaut werden, wenn ein serienmäßiges baugleiches Modell auf dem Markt ist.
Beispiel: Renault Clio ohne Seitenblinker und Renault Clio mit Seitenblinker.
Wir durften an unserem 5-Türer die Seitenblinker abmontieren, weil wir ein Bild von einem 3-Türer ohne Seitenblinker hatten. 
Also, warum sollte man dann auch nicht z.B. den Heckwischer entfernen dürfen, wenn er beim Stufenheck selten verbaut wurde.

Tieferlegen:
Es steht nirgends geschrieben, wie tief ein Auto sein darf bzw. hoch sein muss. Wenn alles eingetragen ist kann man euch sowieso nichts anhaben. 
Gesetzliche (StVZO) Bodenabstände:

Nummernschild §60 (2)
Vorne  20 cm
Hinten 30 cm
Hauptscheinwerfer 50 cm §53 (1) 
Schlusslicht   35 cm §53 (1)
Nebelschlussleuchte 25 cm §52a (1)
Rückfahrscheinwerfer 25 cm §53d (1)

Es wir auch erwähnt dass 80 cm breite und 11 cm hohe Hindernisse berührungslos überfahren werden SOLLTEN.
Manche TÜV-Stellen gehen nach folgendem Prinzip:
* bei bewegliche Teile (Spoiler, Schweller, ...)             mindestens 8 cm Bodenfreiheit
* und bei feste Teile (Achsschenkel bzw. Unterboden) mindestens 10 cm Bodenfreiheit

Heckklappe cleanen:
gesetzliche Nummernschildhöhe hinten 30 cm (§60 (2)StVZO)
Und das Nummernschild muss beleuchtet sein.
Auch das Schloss kann entfernt werden, da bei einem Unfall die Insassen über Fahrer- und Beifahrertür geborgen werden.

Türen cleanen:
Ist nicht gestattet, da bei einem Verkehrsunfall die Türen nicht von außen über einem Laien ohne weiteres geöffnet werden können. Und den Insassen nicht geholfen werden könnte.

Heckwischer entfernen:
§40 (2) StVZO
Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld (180 Grad nach vorne) für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
Des weiteren, darf man das Auto so voll laden, dass der Mittelspiegel hinfällig wird, wenn beide Aussenspiegel vorhanden sind.

Unterbodenlicht:
Darf nur funktionieren, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist.
Bzw. nur über Türkontakt ( Mercedes Brabus hat dies Serienmäßig)

Lachgaseinspritzung:
Darf eingebaut sein, aber nicht funktionieren.

Nockenwellen:
Richtlinie für Ventilhub im Oberen Totpunkt:
2-Ventil-Motoren mit Ventilspiel:                        2,3  mm
4-Ventil-Motoren mit Ventilspiel:                        1,5 mm
2-Ventil-Motoren mit hydraulischem Ausgleich:   1,9 mm
4-Ventil-Motoren mit hydraulischem Ausgleich:   1,1 mm
Größere Ventilhübe nur in Sport-Einsatz-Wagen ;-) oder bei Motoren mit Doppelvergaser verwenden.

Xenon-Lichter:
Sind nur in Verbindung mit elektronischer Niveauregulierung (ab Baujahr 91 gesetzlich Pflicht für jedes Fahrzeug) und mit Scheinwerferwaschanlage erlaubt.

Rücklichtumbauten:
Bei den Rückleuchten dürfen nur dann mehrere Lampen gleichzeitig brennen, wenn diese die nötigen Wattzahlen (siehe unten) haben und als ein ganzes  Licht zu erkennen sind, dh. wird die Leuchtfläche unterbrochen, so ist ein Umbau bei dem mehrere Lichter gleichzeitig brennen nicht erlaubt.
Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchten     = 21 Watt
Positionsleuchten bzw. Standlicht                                                     = 5 Watt

Tachobeschriftung:
*    Die Folien müssen dauerhaft angebracht werden
*    Die Anzeigen müssen sinngemäß und spiegelfrei ablesbar sein
*    Der Anzeigewert muss Tag und Nacht lesbar sein
*    Die Skalierung der Folie muss deckungsgleich sein
*    Die Skalierung muss die serienmäßige Höchstanzeige beinhalten
        Hier ABE downloaden

Scheibenfolien
Windschutzscheibe:

Breite der Frontscheibe
 in cm
170 165 160 155 150 145 140 135 130 125

120

Höhe des Streifens
in mm
59 60 62 64 67 69 70 74 77 80 83

Unabhängig davon darf der untere Rand der Folie nicht zu tief sein. Siehe Abbildung

GRÜN = OK            ROT = Nicht zulässig

Vordere Seitenscheiben:

Der rote Bereich muss frei bleiben.
Der grüne Bereich darf getönt werden.

Es muss ein "freies" Sichtfeld für den Fahrer von 180 Grad nach vorne gegeben sein. 

Sitze:
Bei den Sitzen ist darauf zu achten, dass diese eine Laufschiene haben und (sofern hinten keine Türen verbaut sind) klappbar sind.
Über die Einstellbarkeit der Rückenlehne liegen uns zur Zeit keine Informationen vor.

 

Bearbeitungsstand: Sommer 2005
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