TÜV-Auflagen
Folgender Text ist nicht rechtlich bindend, es wurden lediglich Sammlungen
im Internet und in der StVZO durchgenommen.
Einige Textpassagen wurden in Absprache mit dem TÜV Bayern besprochen.
Geht am besten aufs Land zum TÜV, die schauen nicht so genau ;-)
Ein bestimmtes, leider momentan unbekanntes Gesetz sagt:
Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!
Wenn ihr auch noch ein Thema habt, das euch interessiert, mailt uns einfach. webmaster@tuning-lobby.de
Allgemein:
Es darf alles am Fahrzeug umgebaut bzw. abgebaut werden, wenn ein serienmäßiges
baugleiches Modell auf dem Markt ist.
Beispiel: Renault Clio ohne Seitenblinker und Renault Clio mit Seitenblinker.
Wir durften an unserem 5-Türer die Seitenblinker abmontieren, weil wir ein Bild von einem
3-Türer ohne Seitenblinker hatten.
Also, warum sollte man dann auch nicht z.B. den Heckwischer entfernen dürfen, wenn er
beim Stufenheck selten verbaut wurde.
Tieferlegen:
Es steht nirgends geschrieben, wie tief ein Auto sein darf bzw. hoch sein muss.
Wenn alles eingetragen ist kann man euch sowieso nichts anhaben.
Gesetzliche (StVZO) Bodenabstände:
| Nummernschild | §60 (2) | |
| Vorne | 20 cm | |
| Hinten | 30 cm | |
| Hauptscheinwerfer | 50 cm | §53 (1) |
| Schlusslicht | 35 cm | §53 (1) |
| Nebelschlussleuchte | 25 cm | §52a (1) |
| Rückfahrscheinwerfer | 25 cm | §53d (1) |
Es wir auch erwähnt dass 80 cm breite und 11 cm hohe Hindernisse
berührungslos überfahren werden SOLLTEN.
Manche TÜV-Stellen gehen nach folgendem Prinzip:
* bei bewegliche Teile (Spoiler, Schweller,
...) mindestens 8
cm Bodenfreiheit
* und bei feste Teile (Achsschenkel bzw. Unterboden) mindestens 10 cm Bodenfreiheit
Heckklappe cleanen:
gesetzliche Nummernschildhöhe hinten 30 cm (§60 (2)StVZO)
Und das Nummernschild muss beleuchtet sein.
Auch das Schloss kann entfernt werden, da bei einem Unfall die Insassen über Fahrer- und
Beifahrertür geborgen werden.
Türen cleanen:
Ist nicht gestattet, da bei einem Verkehrsunfall die Türen nicht von außen über
einem Laien ohne weiteres geöffnet werden können. Und den Insassen nicht geholfen werden
könnte.
Heckwischer entfernen:
§40 (2) StVZO
Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen
sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes
Blickfeld (180 Grad nach vorne) für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
Des weiteren, darf man das Auto so voll laden, dass der Mittelspiegel hinfällig wird,
wenn beide Aussenspiegel vorhanden sind.
Unterbodenlicht:
Darf nur funktionieren, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist.
Bzw. nur über Türkontakt ( Mercedes Brabus hat dies Serienmäßig)
Lachgaseinspritzung:
Darf eingebaut sein, aber nicht funktionieren.
Nockenwellen:
Richtlinie für Ventilhub im Oberen Totpunkt:
2-Ventil-Motoren mit
Ventilspiel:
2,3 mm
4-Ventil-Motoren mit
Ventilspiel:
1,5 mm
2-Ventil-Motoren mit hydraulischem Ausgleich: 1,9 mm
4-Ventil-Motoren mit hydraulischem Ausgleich: 1,1 mm
Größere Ventilhübe nur in Sport-Einsatz-Wagen ;-) oder bei Motoren mit Doppelvergaser
verwenden.
Xenon-Lichter:
Sind nur in Verbindung mit elektronischer Niveauregulierung (ab Baujahr 91 gesetzlich
Pflicht für jedes Fahrzeug) und mit Scheinwerferwaschanlage erlaubt.
Rücklichtumbauten:
Bei den Rückleuchten dürfen nur dann mehrere Lampen gleichzeitig brennen, wenn diese die
nötigen Wattzahlen (siehe unten) haben und als ein ganzes Licht zu erkennen sind,
dh. wird die Leuchtfläche unterbrochen, so ist ein Umbau bei dem mehrere Lichter
gleichzeitig brennen nicht erlaubt.
Blinker, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchten =
21 Watt
Positionsleuchten bzw.
Standlicht
= 5 Watt
Tachobeschriftung:
* Die Folien müssen dauerhaft angebracht werden
* Die Anzeigen müssen sinngemäß und spiegelfrei ablesbar sein
* Der Anzeigewert muss Tag und Nacht lesbar sein
* Die Skalierung der Folie muss deckungsgleich sein
* Die Skalierung muss die serienmäßige Höchstanzeige beinhalten
Hier ABE downloaden
Scheibenfolien
Windschutzscheibe:
| Breite der Frontscheibe in cm |
170 | 165 | 160 | 155 | 150 | 145 | 140 | 135 | 130 | 125 | 120 |
| Höhe des Streifens in mm |
59 | 60 | 62 | 64 | 67 | 69 | 70 | 74 | 77 | 80 | 83 |
Unabhängig davon darf der untere Rand der Folie nicht zu tief sein. Siehe Abbildung
GRÜN = OK ROT = Nicht zulässig
Vordere Seitenscheiben:
Der rote Bereich muss frei bleiben.
Der grüne Bereich darf getönt werden.
Es muss ein "freies" Sichtfeld für den Fahrer von 180 Grad nach vorne gegeben sein.
Sitze:
Bei den Sitzen ist darauf zu achten, dass diese eine Laufschiene haben und (sofern hinten
keine Türen verbaut sind) klappbar sind.
Über die Einstellbarkeit der Rückenlehne liegen uns zur Zeit keine Informationen vor.
Bearbeitungsstand: Sommer 2005
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