Deutsche Kfz-Kennzeichen/Zulassung

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Normalkennzeichen:

Dauer Pkw/Lkw Dauer Motorrad/Roller Moped/Mofa/MofaRoller/E-Scooter
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Jährliches
Versicherungs-
kennzeichen

Sonderkennzeichen:

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International anerkannte Kurzzeit-Zulassung (auch bei Wohnsitz im Ausland möglich) - mit roter Amtssiegel-Plakette - zum Zwecke der Ausfuhr/Überführung ins Ausland eines/dieses bestimmten Kfz, wobei sich aus dem roten Feld am rechten Rand das Ablaufdatum (Tag und Monat) des innerdeutschen Versicherungsschutzes ergibt. Nach diesem Zeitpunkt darf dieses Fzg im deutschen öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden.

Saison
(mehrere Monate)

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Mit diesem (Dauer-)
Saison-Kennzeichen ist seit dem 1.3.1997 die unterjährige (mindestens 2 bis maximal 11 Monate pro fortlaufendem Jahr dauernde) Zulassung eines Kfz möglich. Das bedeutet, dass ein damit versehenes Fahrzeug nur noch innerhalb der am rechten Rand des Kennzeichens angegebenen Monate (jeweils einschließlich) jedes Jahres am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Somit gilt das auch für einen jederzeit von jedermann zugänglichen Kfz-Abstellplatz/Parkplatz, wobei es bei einem gemieteten Stellplatz auf den Inhalt des betreffenden Mietvertrages ankommt. Allerdings bleibt das Kennzeichen/Schild auch ausserhalb dieses gewählten Zeitraumes an dem Fahrzeug, welches aufgrund dieser Zulassungsart automatisch/von amtswegen jeweils ohne Zutun des Halters/der Halterin wieder an- bzw. abgemelde/vorübergehend stillgelegtt wird. Deshalb fällt hier eine (Anmelde-/Zulassungs-)zeitabhängige Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung an. Während des Stilllegungszeitraumes besteht eine solche Kfz-Versicherung als "Ruheversicherung" weiter, wenn das Fzg im genannten "Einstellraum" (z.B. Garage oder umfriedeter Stellplatz) steht.

Kurzzeit
(bis zu 5 Tagen)

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Das ist seit dem 1.5.1998 das Kurzzeit- oder sog. "Überführungs"-Kennzeichen - mit blauer Amtssiegel-Plakette -, welches zur einmaligen Verwendung innerhalb einer Gültigkeitsdauer von 1 bis 5 Tagen (letztes gültiges Datum im gelben Feld) zusammen mit einem roten Fahrzeugschein für Prüfungs-, Probe-, und/oder  Überführungsfahrt/en (auf beliebig langen inländischen Strecken) mit einem bestimmten Kfz (ist spätestens vor/bei Fahrtantritt einzutragen) i.d.R. an Privatpersonen ausgegeben wird. Es ist innerhalb weniger Minuten nach Vorlage einer Kurzzeit-Versicherungs-Bestätigung/Deckungs-(früher Doppel-) Karte usw. zuteilbar; und braucht nach Benutzung oder Zeitablauf nicht mehr zurückgebracht zu werden. Eine gesonderte nachträglich zu entrichtende Kfz-Steuer fällt hierbei nicht an. An die die Versicherungsbestätigung/Deckungskarte ausgebende Versicherung ist aber einmalig ein entsprechender Versicherungsbeitrag zu bezahlen.

Händler/Werkstätten haendler.gif (1292 Byte)
"Rotes" Wechsel-Kennzeichen (weiss mit roter Prägungsaufschrift und Nummer mit 06 beginnend) zur häufig wiederkehrenden Verwendung an unterschiedlichen, nicht vorherbestimmten/nach Zuteilung fallweise wechselnden Fahrzeugen, z.B. für verschiedene Probe- oder Überführungsfahrten. Dieses Kennzeichen wird seit dem 1.5.1998 nur noch an Hersteller, Händler und Werkstätten ausgegeben; und es darf nicht an Privatpersonen weitergereicht werden!

Youngtimer
(älter als 20 Jahre)

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"Rotes" Wechsel-Kennzeichen (weiss mit roter Prägungsaufschrift und Nummer mit 07 beginnend) wird - zusammen mit einem Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugschein-Heft - zur Einzel- oder zusammenfassenden Zulassung auf ein bzw. mehrere vorherbestimmte Fahrzeug/e (nur mit diesem einen Kennzeichen), etwa für sogenannte "Youngtimer" (Das sind Kfz, die älter als 20 Jahre, selten, und historisch wertvoll sind, und für die jeweils ein Versicherungsnachweis sowie ggf. zusätzlich ein Verkehrssicherheitsnachweis besteht.), z.B. für Erprobungs-, Bewegungs- und Überführungs- bzw. Teilnahme-Fahrten zu/von/an Fahrzeug-Treffen ausgegeben. Deshalb ist dafür auch das Führen eines entsprechenden Fahrtenbuches vorgeschrieben. Dieses Kennzeichen gibt es auch für Privatpersonen, jedoch nur auf besonderen Antrag; die Zuteilung kann daher einige Tage (evtl. sogar Woche/n) dauern. Diese Zulassungsart muss/kann alle 5 Jahre verlängert werden. Ausserdem ist bei dieser Zulassungsart extra Kfz-Steuer (nur ein Gesamtbetrag für alle genannten Kfz zusammen, der ungefähr dem eines Einzelfahrzeuges entspricht) und Kfz-Versicherungsbeiträge (für jedes genannte Einzelfahrzeug extra) zu bezahlen.

Oldtimer
(älter als 30 Jahre)

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Dieses Kennzeichen (mit dem nachgestellten Buchstaben "H" für "historisch" rechts nach der letzten Ziffer) ist das sogenannte
"Oldtimer"-Kennzeichen. Es wird - zusammen mit einem entsprechenden Kfz-Schein - für die Verwendung an einem vorherbestimmten Fahrzeug ausgegeben, dessen Erstzulassung bereits mehr als 30 Jahre zurückliegt, das ausschließlich noch der kfz-technischen Kulturpflege dient, und welches deshalb "amtlich" auch als "Oldtimer"-Fzg anerkannt wurde. Für das damit versehene Einzel-Kfz bestehen weder Fahrtenbuchpflicht noch die übrigen Fahrtenbeschränkungen des 07er Kennzeichens. Jedoch müssen die damit auf Dauer zugelassenen Oldtimer, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden sollen, wie die normalen Kfz auch alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (siehe dort). Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag entsprichen etwa dem eines solchen Youngtimers.

Land&Forstw.,Straßenreinig.,
Schausteller, Gemeinnützige,
Selbstfahrmaschinen

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Das Kennzeichen mit grüner Prägungsaufschrift auf weissem Grund wurde bei Zulassung sog. kfz-steuerbefreiter bzw. -begünstigter Fahrzeuge zur alleinigen Verwendung für besonders geförderte Zwecke wie der Land- und Forstwirtschaft, öffentlichen Straßenreinigung, im Schaustellergewerbe, von gemeinnützigen Organisationen, an Krankenfahrstühlen usw., sowie an selbstfahrenden (Groß-)Maschinen, und entsprechenden Anhängern verwendet, die damit im öffentlichen Straßenverkehr nicht schneller als 25 km/h gefahren werden dürfen. Diese Kennzeichenart wird nicht mehr ausgegeben; bereits vorhandene besitzen jedoch weiterhin Gültigkeit. Einige davon unterliegen aber inzwischen wieder der Kfz-Steuerpflicht.


Regierungen, Behörden, Einrichtungen

EUR = EU-Behörden
EURO = EU-Luftfahrtsicherheit(Eurocontrol)

Diplomatie
Bundespolitik,
Konsulate

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Die mittlere Zahl steht für den Staat,
die hintere meist für hierarch. Rang.

0 oder CD = Diplomatisches Corps
I - I Bundestagspräsident
B od. BN = Andere Botschaftsangeh. Berlin oder Bonn
BD = Bundestag/-rat/-regierung
CC = Konsularisches Corps

THW,
Grenzschutz,
Bundeswehr

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BG = Bundesgrenzschutz
BW = Bundes-Wasser&Schiffahrtsverwaltung
THW = Technisches Hilfswerk
Y od. X = Bundeswehr od.Bundesw./NATO-Hauptquart.
Katastrophenschutz-Kennnummern beginnen evtl. mit 8 bzw. 80.
Landespolitik

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..... Landesregierungen/Landtage 1)
Die Nummern entsprechender Behörden beginnen meistens mit 1 bzw. 10 oder verweisen ggf. auf eine bestimmte Einrichtung bzw. ein Landesministerium.
Polizei

Wie Landespolitik oder
wie Kommunalbehörden

Neuere kommunale Polizeikennnummern beginnen mit
3 bzw. 30 oder 7 bzw. 70, landesorientierte evtl. mit einer 4 (Entsprechung für Landes-Innenministerium)

Kommunalbehörden,
Feuerwehr

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Die Kennnummern der kommunalen Verwaltungsbehörden beginnen evtl. mit 2 bzw. 20.

US-Streitkräfte

(ohne Bild)
Deren Fzg-Kennzeichen/Schilder tragen anstelle des EU-Sternenkreises und des D-Nationalitätszeichens den "NATO"-Stern und die "USA"-Beschriftung im linken blauen Feld sowie die Buchstaben AD oder IF bzw. HK oder AF anstelle der Zulassungsbezirk-Kennbuchstaben. Diese Fahrzeuge brauchen - auch in Deutschland - keinen "TÜV" (Plakette zeigt hier nur die Ablaufzeit der erteilten Zulassung) und auch keine "AU".

1)
BBL=Brandenburg, BWL=Baden-Württemberg, BYL=Bayern, HEL=Hessen, LSA=Sachsen-Anhalt, LSN=Sachsen, MVL=Mecklenburg-Vorpommern,
NL=Niedersachsen, NRW=Nordrhein-Westfalen, RPL=Rheinland-Pfalz, SAL=Saarland, SH=Schleswig-Holstein, THL=Thüringen

 

Bearbeitungsstand: Sommer 2005.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.